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Führerschein mit 17: In Bayern ...
Geschrieben am Dienstag, 15.November. @ 21:02:39 CET
Thema: Fahrschule und Führerschein
Fahrschule und FührerscheinFührerschein mit 17: In Bayern ..._bild_12200 Jugendliche haben sich in Bayern schon für den „Führerschein mit 17“ angemeldet oder bereits die Prüfung abgelegt. Der TÜV SÜD zieht für die seit zehn Wochen geltende Regelung eine erste positive Bilanz.
Vor zehn Wochen hat der Freistaat Bayern eine neue Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Bayernweit haben sich seitdem bereits über 2.200 Jugendliche unter 18 Jahren für diese zunächst eingeschränkte Version des Auto-Führerscheins angemeldet, bis Ende Oktober hatten schon 207 besonders Eilige die Prüfung abgelegt. Von allen Bewerbern für die Klassen B und BE, also dem Auto-Führerschein, machen „die 17jährigen“ schon fast 9 Prozent aus.
Das Interesse ist allerdings regional stark unterschiedlich: Spritzenreiter sind Stadt und Umland von Bamberg, Regensburg, Straubing, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg und Neu-Ulm, aus denen zusammen gerechnet über die Hälfte der jungen Prüflinge stammen. Nur 5 Prozent der Prüflinge für das begleitete Fahren kommen aus München und Nürnberg.


Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung in der Fahrschule und bestandener Prüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands für die Klassen B und BE, also den Pkw-Führerschein, und natürlich auch für die eingeschlossenen Klassen L, M und S. Die Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt, trotzdem kann der Inhaber der Prüfungsbescheinigung in ganz Deutschland mit Begleitperson fahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein beantragt werden, es ist dann keine erneute Ausbildung oder Prüfung mehr erforderlich.

Der Freistaat Bayern hatte diese Regelung zum 1. September 2005 eingeführt. Nach Einschätzung von TÜV SÜD ist der Führerschein mit 17 ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit bei Fahranfängern – zusätzlich zu dem bewährten System von professioneller Ausbildung, Prüfung und Führerschein auf Probe.

Wer darf begleiten – und wie? Der Gesetzgeber stellt an die Begleit-person ebenfalls einige Anforderungen:
Alter: Der Begleiter muss 30 Jahre oder älter sein.
Führerschein: Klasse B (oder alte Klasse 3) mindestens fünf Jahre ist die Voraussetzung – und der Führerschein muss auch vom begleitenden Beifahrer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Punktestand: Der begleitende Beifahrer darf nicht mehr als 3 Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft das im Zuge der Antragstellung nach.

Nur Erziehungsberechtigte? Nein. Jeder, der die genannten Voraussetzungen erfüllt, darf als Begleitperson fungieren. Die Person muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es dürfen auch mehrere Personen eingetragen werden.

Keine verschärfte Promilleregel: Auf eine zunächst diskutierte verschärfte Promilleregel hat der Gesetzgeber verzichtet. Somit liegt die Alkoholobergrenze für Fahrer und Beifahrer bei 0,5 Promille. Man geht aber davon aus, dass sowohl Fahrer als auch erziehungsberechtigter Begleiter überhaupt keinen Alkohol trinken.

Quelle: © TÜV Süddeutschland Holding AG Unternehmenskommunikation - http://www.tuev-sued.de
Autor: www.Burning-Out.de

 
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Die BMW Motorrad Fahrschulaktion 2005.


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